Briefkasten

Liebe Mitarbeitende,
Sehr geehrter Partner*innen,

die Europäische Union hat im Jahr 2019 eine sogenannte Whistleblowing-Richtline erlassen und die jetzige Bundesregierung ist nun verpflichtet diese in deutsches Recht umzusetzen. Hierzu gibt es aktuell einen Gesetzesentwurf, der in den nächsten Monaten verabschiedet werden soll.

Uns als Unternehmen betrifft es insofern, dass alle Unternehmen über 50 Mitarbeitende verpflichtet werden eine interne und eine externe Meldestelle einzurichten.

Hier im Briefkasten haben Sie die Möglichkeit, Hinweise, die gegen geltendes Recht verstoßen und oder Bußgelder nach sich ziehen, zu melden. Diesen Hinweisen müssen wir nachgehen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Das Besondere ist allerdings, dass Sie während und nach der Prüfung komplett geschützt sind, da alle Anliegen vollkommen vertraulich behandelt werden.

Allerdings können gegen Hinweise, die nicht der Wahrheit entsprechen, Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden.

Sollten Sie über Hinweise verfügen und möchten diese aber nicht hier melden, besteht für Sie auch die Möglichkeit, diese an externe Meldestellen weiter zu geben. Externe Meldestellen werden aller Voraussicht nach beim Bundes- bzw. Landesministerium für Justiz angesiedelt werden.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

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